Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 12.02.2018 - 3 U 70/16 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verwirkung des Widerrufsrechts
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 242 ; BGB § 495
Verbraucherdarlehen; Widerrufsrecht; Verwirkung - rechtsportal.de
BGB § 242 ; BGB § 495
Verwirkung des Widerrufsrechts hinsichtlich der zum Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages führenden Willenserklärung bei vorzeitiger Ablösung des Darlehens unter Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Verwirkung des Widerrufsrechts eines Darlehensnehmers
Verfahrensgang
- LG Gießen, 08.03.2016 - 2 O 350/15
- OLG Frankfurt, 10.01.2018 - 3 U 70/16
- OLG Frankfurt, 12.02.2018 - 3 U 70/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 12.07.2016 - XI ZR 564/15
Zur Wirksamkeit des Widerrufs einer auf Abschluss eines …
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.02.2018 - 3 U 70/16
Wie der Senat ebenfalls bereits in dem Beschluss vom 10.1.2018 zum Ausdruck gebracht hat richtet sich die Frage, ob eine Verwirkung vorliegt, letztlich nach den vom Tatrichter festzustellenden und zu würdigenden Umständen des Einzelfalles (BGH, Urteil vom 12. Juli 2016 - XI ZR 564/15 -, juris, mwN; BGH, Urteil vom 12. Juli 2016 - XI ZR 501/15 -, juris), so dass kein Anlass besteht - wie von den Klägern nunmehr gewünscht - von einer Entscheidung im Beschlusswege abzusehen und die Revision zuzulassen.1) Das Widerrufsrecht nach § 495 Abs. 1 BGB a.F. kann grundsätzlich verwirkt werden (BGH, Urteil vom 12. Juli 2016 - XI ZR 564/15 -, juris; BGH, Urteil vom 12. Juli 2016 - XI ZR 501/15 -, juris).
Darüber hinaus kann die Ausübung eines Verbraucherwiderrufsrechts im Einzelfall eine unzulässige Rechtsausübung aus sonstigen Gründen darstellen und in Widerspruch zu § 242 BGB stehen, obwohl die Voraussetzungen einer Verwirkung nicht vorliegen (BGH, Urteil vom 12. Juli 2016 - XI ZR 564/15 -, juris, mwN; BGH, Urteil vom 12. Juli 2016 - XI ZR 501/15 -, juris, mwN).
Einer Anwendung des § 242 BGB auf das Widerrufsrecht betreffend die verfahrensgegenständlichen Immobilienkredit stehen insbesondere keine europarechtlichen Vorgaben entgegen (BGH, Urteil vom 12. Juli 2016 - XI ZR 564/15 -, juris).
Ob eine Verwirkung vorliegt, richtet sich letztlich nach den vom Tatrichter festzustellenden und zu würdigenden Umständen des Einzelfalles (BGH, Urteil vom 12. Juli 2016 - XI ZR 564/15 -, juris, mwN; BGH, Urteil vom 12. Juli 2016 - XI ZR 501/15 -, juris).
Nur aufgrund eines laufend vertragstreuen Verhaltens des Vertragspartners kann der Unternehmer ein schutzwürdiges Vertrauen darauf, der Verbraucher werde seine auf Abschluss des Verbraucherdarlehensvertrags gerichtete Willenserklärung nicht widerrufen, nämlich nicht bilden (BGH, Urteil vom 12. Juli 2016 - XI ZR 564/15 -, juris; BGH, Urteil vom 12. Juli 2016 - XI ZR 501/15 -, juris).
- BGH, 12.07.2016 - XI ZR 501/15
Zur angeblich rechtsmissbräuchliche Ausübung eines Verbraucherwiderrufsrechts
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.02.2018 - 3 U 70/16
Wie der Senat ebenfalls bereits in dem Beschluss vom 10.1.2018 zum Ausdruck gebracht hat richtet sich die Frage, ob eine Verwirkung vorliegt, letztlich nach den vom Tatrichter festzustellenden und zu würdigenden Umständen des Einzelfalles (BGH, Urteil vom 12. Juli 2016 - XI ZR 564/15 -, juris, mwN; BGH, Urteil vom 12. Juli 2016 - XI ZR 501/15 -, juris), so dass kein Anlass besteht - wie von den Klägern nunmehr gewünscht - von einer Entscheidung im Beschlusswege abzusehen und die Revision zuzulassen.1) Das Widerrufsrecht nach § 495 Abs. 1 BGB a.F. kann grundsätzlich verwirkt werden (BGH, Urteil vom 12. Juli 2016 - XI ZR 564/15 -, juris; BGH, Urteil vom 12. Juli 2016 - XI ZR 501/15 -, juris).
Darüber hinaus kann die Ausübung eines Verbraucherwiderrufsrechts im Einzelfall eine unzulässige Rechtsausübung aus sonstigen Gründen darstellen und in Widerspruch zu § 242 BGB stehen, obwohl die Voraussetzungen einer Verwirkung nicht vorliegen (BGH, Urteil vom 12. Juli 2016 - XI ZR 564/15 -, juris, mwN; BGH, Urteil vom 12. Juli 2016 - XI ZR 501/15 -, juris, mwN).
Ob eine Verwirkung vorliegt, richtet sich letztlich nach den vom Tatrichter festzustellenden und zu würdigenden Umständen des Einzelfalles (BGH, Urteil vom 12. Juli 2016 - XI ZR 564/15 -, juris, mwN; BGH, Urteil vom 12. Juli 2016 - XI ZR 501/15 -, juris).
Nur aufgrund eines laufend vertragstreuen Verhaltens des Vertragspartners kann der Unternehmer ein schutzwürdiges Vertrauen darauf, der Verbraucher werde seine auf Abschluss des Verbraucherdarlehensvertrags gerichtete Willenserklärung nicht widerrufen, nämlich nicht bilden (BGH, Urteil vom 12. Juli 2016 - XI ZR 564/15 -, juris; BGH, Urteil vom 12. Juli 2016 - XI ZR 501/15 -, juris).
- OLG Frankfurt, 01.06.2017 - 3 U 13/17
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.02.2018 - 3 U 70/16
Löst der Verbraucher ein Verbraucherdarlehen unter Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung ab, ist das Umstandsmoment regelmäßig zu bejahen, weil sich die darlehensgebende Bank oder Sparkasse - im Sinne einer tatsächlichen Vermutung - darauf einrichten darf und wird, dass der Vorgang auf Grund der willentlichen Beendigung des Darlehensverhältnisses durch den Darlehensnehmer abgeschlossen ist (…OLG Frankfurt, Urt. v. 14.12.2016 - 19 U 13/16 -, juris;… OLG Schleswig, Urt. v. 6.10.2016 - 5 U 72/16 -, Rn. 41; OLG Frankfurt, Beschluss vom 1.6.2017, Az. 3 U 13/17).
- OLG Schleswig, 06.10.2016 - 5 U 72/16
Verbraucherdarlehen: Verwirkung des Widerrufsrechts nach Vertragsbeendigung
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.02.2018 - 3 U 70/16
Löst der Verbraucher ein Verbraucherdarlehen unter Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung ab, ist das Umstandsmoment regelmäßig zu bejahen, weil sich die darlehensgebende Bank oder Sparkasse - im Sinne einer tatsächlichen Vermutung - darauf einrichten darf und wird, dass der Vorgang auf Grund der willentlichen Beendigung des Darlehensverhältnisses durch den Darlehensnehmer abgeschlossen ist (…OLG Frankfurt, Urt. v. 14.12.2016 - 19 U 13/16 -, juris; OLG Schleswig, Urt. v. 6.10.2016 - 5 U 72/16 -, Rn. 41; OLG Frankfurt, Beschluss vom 1.6.2017, Az. 3 U 13/17). - OLG Frankfurt, 14.12.2016 - 19 U 13/16
Verwirkung des Widerrufsrechts bei vorzeitig beendeten …
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.02.2018 - 3 U 70/16
Löst der Verbraucher ein Verbraucherdarlehen unter Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung ab, ist das Umstandsmoment regelmäßig zu bejahen, weil sich die darlehensgebende Bank oder Sparkasse - im Sinne einer tatsächlichen Vermutung - darauf einrichten darf und wird, dass der Vorgang auf Grund der willentlichen Beendigung des Darlehensverhältnisses durch den Darlehensnehmer abgeschlossen ist (OLG Frankfurt, Urt. v. 14.12.2016 - 19 U 13/16 -, juris;… OLG Schleswig, Urt. v. 6.10.2016 - 5 U 72/16 -, Rn. 41; OLG Frankfurt, Beschluss vom 1.6.2017, Az. 3 U 13/17). - BGH, 16.03.2007 - V ZR 190/06
Verwirkung des Herausgabeanspruchs des eingetragenen Grundstückseigentümers
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.02.2018 - 3 U 70/16
Verwirkung kann daher selbst dann eintreten, wenn der Berechtigte keine Kenntnis von seiner Berechtigung hat (BGH, Urteil vom 16. März 2007 - V ZR 190/06 -, juris; BGHZ 25, 47, 53). - BGH, 27.06.1957 - II ZR 15/56
Rechtsnatur der Verwirkung
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.02.2018 - 3 U 70/16
Verwirkung kann daher selbst dann eintreten, wenn der Berechtigte keine Kenntnis von seiner Berechtigung hat (BGH, Urteil vom 16. März 2007 - V ZR 190/06 -, juris; BGHZ 25, 47, 53).